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Radfahrausbildung
Die
Radfahrtausbildung muss im 1./2. Schuljahr als motorisches
Radfahrtraining mit dem "Spielgerät Fahrrad" begonnen und im
3./4. Schuljahr weitergeführt werden, um qualifiziert und
(möglichst) sicher als Verkehrsteilnehmer mit dem "Fahrzeug
Rad" in der Verkehrswirklichkeit teilnehmen zu können. Die Schule
kann (und muss) Schülern und Eltern dazu vielfältige Hilfen anbieten,
sie aber nicht aus der eigenen Verantwortung für weiterführendes Üben
in konzentrischen Kreisen entlassen. Dies muss allen Beteiligten auch
bei der besten Unterstützung durch die Schulen bewusst sein.
Das Radfahren ist
eine Bewältigung von Mehrfachaufgaben aus Mehrfachhandlungen. Neben der
motorischen Beherrschung des Fahrrades muss aber auch ein Training des
sozial- und partnerschaftlichen Verhaltens und der visuellen und
auditiven Wahrnehmung erfolgen.
Bei den Übungen im
Schonraum (=Schulhof/ Verantwortungsbereich der Schule) wie auch bei dem
späteren Fahren im Straßenverkehr sollen Schule und Elternaktivität
(als Helfer wie auch als Beobachter) mit einbezogen werden. Ein
Lehrer, bzw. Lehrerin muss bei den Übungen immer dabei sein. Helfer
müssen klar in ihre Aufgaben eingewiesen werden, damit sie konkret bei
Übungen helfen können. Sie erhalten so auch ein geschultes Auge, um bei
der praktischen Lernkontrolle im Straßenverkehr sicher beobachten und
bewerten zu können.
Vor Beginn des
praktischen Verkehrsunterrichts und nach Abschluss der Ausbildung müssen
die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben. Muster 1,
Muster 2
Die Radfahrausbildung
im 4. Schuljahr wird durch die Polizei (Verkehrserziehungsbeamten, bzw.
Bezirkspolizeibeamten) unterstützt und beraten. Bei den praktischen
Übungen im öffentlichen Verkehrsraum wirkt die Polizei nach Möglichkeit
mit.
Kontakt können Sie aufnehmen über die
Sekretärin
der Kreispolizeibehörde Schwelm
Frau
Stöcker unter Tel 02336-91662955.
TIPP: Auf der Seite der GGS
Engelbertstraße finden Sie HIER
Übersicht für Lehrkräfte unserer Schule
viele praktische Hinweise zur Umsetzung
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