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Primarstufe / Grundschulen

Radfahrausbildung

 

  Motorisches Radfahrtraining im ersten / zweiten Schuljahr
  Die Radfahrausbildung im dritten Schuljahr
  Die Radfahrausbildung im vierten Schuljahr
   

Radfahrausbildung

Die Radfahrtausbildung muss im 1./2. Schuljahr als motorisches Radfahrtraining mit dem "Spielgerät Fahrrad" begonnen und im 3./4. Schuljahr weitergeführt werden, um qualifiziert und (möglichst) sicher als Verkehrsteilnehmer mit dem "Fahrzeug Rad" in der Verkehrswirklichkeit teilnehmen zu können. Die Schule kann (und muss) Schülern und Eltern dazu vielfältige Hilfen anbieten, sie aber nicht aus der eigenen Verantwortung für weiterführendes Üben in konzentrischen Kreisen entlassen. Dies muss allen Beteiligten auch bei der besten Unterstützung durch die Schulen bewusst sein.

Das Radfahren ist eine Bewältigung von Mehrfachaufgaben aus Mehrfachhandlungen. Neben der motorischen Beherrschung des Fahrrades muss aber auch ein Training des sozial- und partnerschaftlichen Verhaltens und der visuellen und auditiven Wahrnehmung erfolgen.

Bei den Übungen im Schonraum (=Schulhof/ Verantwortungsbereich der Schule) wie auch bei dem späteren Fahren im  Straßenverkehr sollen Schule und Elternaktivität (als Helfer wie auch als Beobachter) mit einbezogen werden. Ein Lehrer, bzw. Lehrerin muss bei den Übungen immer dabei sein. Helfer müssen klar in ihre Aufgaben eingewiesen werden, damit sie konkret bei Übungen helfen können. Sie erhalten so auch ein geschultes Auge, um bei der praktischen Lernkontrolle im Straßenverkehr sicher beobachten und bewerten zu können.

Vor Beginn des praktischen Verkehrsunterrichts und nach Abschluss der Ausbildung müssen die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben. Muster 1,  Muster 2

Die Radfahrausbildung im 4. Schuljahr wird durch die Polizei (Verkehrserziehungsbeamten, bzw. Bezirkspolizeibeamten) unterstützt und beraten. Bei den praktischen Übungen im öffentlichen Verkehrsraum wirkt die Polizei nach Möglichkeit mit. 

Kontakt können Sie aufnehmen über die Sekretärin der Kreispolizeibehörde Schwelm  Frau Stöcker unter Tel 02336-91662955.

TIPP: Auf der Seite der GGS Engelbertstraße finden Sie HIER Übersicht für Lehrkräfte unserer Schule viele praktische Hinweise zur Umsetzung

Zu den Inhalten bitte die Seiten des jeweiligen Jahrganges anklicken:

 

Motorisches Radfahrtraining im ersten / zweiten Schuljahr
Die Radfahrausbildung im dritten Schuljahr
Die Radfahrausbildung im vierten Schuljahr
 

 

 

 

 

 

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