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Im
Schulprogramm, dass in allen Grundschulen des Landes nach den Vorgaben des
Schulministeriums in den letzten Jahren erstellt wurde, stellt sich die
jeweilige Schule mit ihren Besonderheiten, eigenen Ansprüchen, Riten und Regeln,
Festen und Arbeitsweisen und den jeweiligen Bedingungen selbst dar. Da der
Schulverkehrsplan in der oben genannten Form ein offenes und jederzeit auf die
Standortveränderungen abgestimmt veränderbares Gesamtprogramm der
schulischen Verkehrserziehungsarbeit ist, stellt es einen wesentlichen
Baustein schulischer Arbeit dar und muss daher in das Schulprogramm
aufgenommen werden. In welcher Weise und mit welchem Anspruch die
Verkehrserziehung an der jeweiligen Schule umgesetzt wird, sollte dort auch
unter Verweis auf den Schulverkehrsplan mit angeführt werden.
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