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Für die Ausbildung in der Verkehrswirklichkeit sind die Schülerinnen und Schüler
beim GUV (Gemeindeunfallversicherungsverband) wie bei jedem normalen
Unterrichtsgang versichert.
Darüber hinaus haben die
Verkehrswachten für die Schülerinnen und Schüler pauschal eine
Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Damit werden Ansprüche dritter
abgegolten, die durch Schäden beim Üben durch die Kinder entstehen
können.
In solch einem Schadensfall
nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit den Geschäftsführern der zuständigen
Verkehrswacht auf.
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