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Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung in der Schule RdErl. d. Ministerium für Schule und Weiterbildung v. 14. 12. 2009
– 511
Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung ist der Schule als Teil ihres
Unterrichts- und Erziehungsauftrags zugewiesen. Sie leistet einen Beitrag zur
Sicherheits-, Sozial-, Umwelt- und Gesundheitserziehung. Ziel und Aufgabe
schulischer Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung ist es, die für eine
reflektierte und verantwortliche Teilnahme in der Verkehrswirklichkeit
erforderlichen Kompetenzen zu fördern. Dabei soll die Schule mit
außerschulischen Partnern zusammenarbeiten.
Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung ist Aufgabe aller Schulstufen und
-formen und wird für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf unter Beachtung der behinderungsspezifischen Besonderheiten und der
jeweiligen Förderschwerpunkte durchgeführt.
Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung versteht sich – sofern nicht in den
Lehrplänen verankert – als Querschnittsaufgabe aller Fachbereiche und kann in
unterschiedlichen Formen, auch in Form von Projekten, umgesetzt werden.
Die
Rahmenvorgaben zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung (Schriftenreihe Schule in
NRW Heft Nr. 5010 – BASS 15 – 04 Nr. 4) beschreiben die allgemeinen Aufgaben und
Ziele der Verkehrs- und Mobilitätserziehung und geben für alle Schulstufen
Hinweise zur Umsetzung im Fachunterricht, in Lehrgängen oder in
fächerübergreifenden Projekten.
In
Ergänzung zur Rahmenvorgabe werden in diesem Erlass die
verkehrssicherheitsrelevanten Aspekte Schulwegtraining, Radfahrtraining und
-ausbildung, Mofakurse und Begleitetes Fahren ab 17 gesondert ausgeführt:
1.
Primarstufe
1.1
Schulweg- und Radfahrtraining
Am
Schulanfang bildet der sichere Schulweg einen besonderen Schwerpunkt. Ziel ist
es, dass die Schülerinnen und Schüler den eigenen Schulweg zunehmend
selbstständig und sicher bewältigen. Dazu stehen Orientierungshilfen für Eltern
im Online Portal des Ministeriums für Bauen und Verkehr zur Verfügung. Daneben
sind Schulwegpläne,
die
Einrichtung von Schüler- oder Elternlotsendiensten und Gehgemeinschaften (Walking
Bus), sowie die Beförderung mit dem Schulbus weitere geeignete Mittel, das
Gefährdungspotential für die Schülerinnen und Schüler zu vermindern.
Neben
der eigenständigen Bewältigung des Schulwegs bildet das Radfahrtraining im
Schonraum einen weiteren Schwerpunkt in der Schuleingangsphase. Es soll die
Schülerinnen und Schüler befähigen, Fertigkeiten im Umgang mit dem Fahrrad zu
entwickeln und ihr Umfeld bewusst wahrzunehmen, um sich sicher darin zu bewegen.
1.2
Radfahrausbildung
Das
Radfahrtraining wird als Bestandteil einer umfassenden psychomotorischen
Erziehung in Form einer systematischen Radfahrausbildung in den Klassen 3 und 4
fortgesetzt und soll zu einer Verbesserung des Verkehrsverhaltens der
Schülerinnen und Schüler im öffentlichen Verkehrsraum beitragen. Die
Radfahrausbildung schließt mit
einer
Lernzielkontrolle in Theorie und Praxis ab. Die fahrpraktischen Übungen können
als schulische Veranstaltungen in Jugendverkehrsschulen durchgeführt werden.
Die
Eltern sind vor Beginn des Radfahrtrainings und der Radfahrausbildung über Ziel,
Organisation und Inhalte des Ausbildungsprogramms in geeigneter Weise zu
informieren. Außerdem sollte ihnen Gelegenheit gegeben werden, bei der
fahrpraktischen Ausbildung
mitzuwirken. Ebenso sind sie über das Ergebnis der Radfahrausbildung zu
informieren. Die Schulen arbeiten bei der Radfahrausbildung nach Möglichkeit mit
den Verkehrssicherheitsberaterinnen und -beratern der örtlichen Polizeibehörde
zusammen. Die Kooperation mit weiteren Partnern vor Ort wird empfohlen.
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