|
Die Inhalte und Aufgaben der
Verkehrserziehung werden im Erlass, den Richtlinien und der "Rahmenvorgabe
Verkehrs- und Mobilitätserziehung" geregelt. Zu Themenschwerpunkten gibt
es Hinweise auf den Seiten der jeweiligen Schulstufe (Grundschulen,
Hauptschulen, Sonderschulen).
Für jede dieser Schulformen
gibt es eine/-n "Fachberaterin / Fachberater für Verkehrserziehung". Dies sind
ausgebildete Lehrkräfte mit einer speziellen Kompetenz für ihr Fachgebiet. Sie
werden von der Schulaufsicht berufen und beraten die Schulaufsicht und die
Schulen in allen verkehrspädagogischen Angelegenheiten. Sie sind zugleich
Mittler zwischen außerschulischen Institutionen (Polizei, Verkehrswacht etc.)
und den Schulen.
|