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Die Inhalte und Aufgaben der
Verkehrserziehung werden im Erlass, den Richtlinien und der "Rahmenvorgabe
Verkehrs- und Mobilitätserziehung" geregelt. Hinweise und Tipps gibt es zu
den
Themenschwerpunkten auf den Seiten der jeweiligen Schulstufe (Grundschulen,
Hauptschulen, Sonderschulen).
Für jede dieser Schulformen gibt es
eine/-n "Fachberaterin / Fachberater für Verkehrserziehung". Dies
sind ausgebildete Lehrkräfte mit einer speziellen Kompetenz für ihr
Fachgebiet. Sie werden von der Schulaufsicht berufen und beraten die
Schulaufsicht und die Schulen in allen verkehrspädagogischen
Angelegenheiten. Sie sind zugleich Mittler zwischen außerschulischen
Institutionen (Polizei, Verkehrswacht etc.) und den Schulen. Dies hat im
Ennepe-Ruhr-Kreis seine Besondere Ausprägung, denn bei der Gliederung des Ennepe-Ruhr-Kreises
wurden nicht alle Strukturen neu gegliedert. So ist für alle
Schulen des Kreises das Schulamt in Schwelm zuständig. Fachberatung und
Schulaufsicht sind Teil des Kompetenzteams.

Bei der Polizeibehörde ist die Zuständigkeit
für Witten jedoch bei der Polizeibehörde in Bochum geblieben,
während für den übrigen Kreis die Kreispolizeibehörde in Schwelm
zuständig ist. Bei den lokalen Verkehrswachten gibt es neben der Verkehrswacht Ennepe-Ruhr noch eine eigenständige Verkehrswacht in Witten.
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